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Pro Feldis

Statuten vom 26. Juli 2008

  1. Unter dem Namen PRO FELDIS besteht ein Verein gemäss Art. 60ff ZGB mit Sitz in Feldis/Veulden. Er bezweckt die Förderung der Lebensqualität in Feldis und allen Fraktionen der Gemeinde Tomils für Einwohnerinnen, Einwohner und Gäste.
  2. Der Verein erreicht seinen Zweck unter anderem durch:
    • Stärkung eines sanften und familienfreundlichen Tourismus
    • Unterstützung von Dienst- und Serviceleistungen
    • Unterstützung und Koordination natur-, heimat- und ortsbildschützerischer Anliegen, sportlicher und kultureller Anlässe
    • Leitung der Schneesportschule Feldis
  1. Die Mitgliedschaft steht jedermann offen. Neue Mitglieder werden vom Vorstand aufgenommen. Ein Austritt ist jederzeit möglich, wobei kein Anspruch besteht auf Rückerstattung des Mitglieder-beitrags für das laufende Jahr.
  2. Ausschlüsse erfolgen durch den Vorstand.
  3. PRO FELDIS unterscheidet Einzelmitglieder, Paare und Familien, Firmen und Institutionen sowie Ehrenmitglieder.
  4. Jede Mitgliedschaft besitzt das gleiche Stimmrecht
  5. Die ordentliche Vereinsversammlung findet einmal jährlich statt. Bei Bedarf kann der Vorstand von sich aus oder auf Verlangen von einem Fünftel der Mitglieder eine ausserordentliche Versammlung einberufen.
  6. Die Einladung muss in allen Fällen sechs Wochen vorher schriftlich erfolgen
  7. Die Vereinsversammlung wählt den Vorstand mit 3 – 5 Personen und aus deren Mitte die Präsidentin oder den Präsidenten sowie 2 Rechnungsrevisoren. Der Vorstand konstituiert sich selbst. Die Amtszeit beträgt für alle Chargen zwei Jahre. Bei Vakanzen vor Ablauf der Amtszeit wählt die nächste Vereinsversammlung ein Ersatzmitglied bis zum Ablauf der ordentlichen Amtszeit.
  8. Die Vereinsversammlung befindet über die Jahresrechnung und das Budget nach Anhörung der Rechnungsrevisoren, beschliesst die Mitgliederbeiträge und entscheidet über traktandierte Anträge.
  9. Der Verein PRO FELDIS übernimmt sämtliche Aktiven und Passiven des ehemaligen Vereins Feldis Tourismus.
  10. Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.
  11. Anträge von Mitgliedern auf Änderung der Statuten müssen dem Vorstand drei Wochen vor der Vereinsversammlung schriftlich eingereicht werden.
  12. Bei Auflösung des Vereins fällt das vorhandene Vermögen der Fraktion Feldis/Veulden zu, sofern eine letzte Vereinsversammlung nichts anderes beschliesst.

Kontakt: profeldis@bluewin.ch
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